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AutorenbildLisa-Marie Robin

Bestellerprinzip: 2015 für die Vermietung, jetzt auch für den Verkauf

Aktualisiert: 26. Juli 2022

Seit ca. sechs Jahren gibt es das Bestellerprinzip für die Vermietung schon. Dieses besagt, dass die Person, den/die Immobilienmakler:in bezahlen muss, die ihn auch angeheuert hat. Zuvor lief der Prozess der Vermietung etwas anders, denn die Mieter:innen mussten nach Abschluss eines Mietvertrages die Maklerprovision selbst zahlen, obwohl die Vermieter:innen die Makler:innen beauftragt haben. Dank der Gesetzesänderung im Juni 2015 werden Mieter:innen nun nicht mehr zur Kasse gebeten, sodass die Suche nach der neuen Wohnung in einem ganz anderen Licht erscheint. Seit einigen Monaten, seit Ende 2020, greift jetzt auch das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf. Was hat es damit auf sich? Ist es dasselbe Prinzip wie bei der Vermietung von Immobilien? Und was bedeutet das Bestellerprinzip für Makler:innen? Diese und mehr Fragen klären wir in diesem Blogartikel.


Bestellerprinzip: Herausforderung für Vermieter:innen


Vermieter:innen stehen nur vor folgender Herausforderung: Entweder sie beauftragen Immobilienmakler:innen und kommen für die gesamten Kosten der Provision auf. Oder sie führen den gesamten Vermietungsprozess in Eigenregie durch und sparen sich dadurch die Kosten. Doch was sie sich dabei nicht sparen, ist der enorme Zeit- und administrative Aufwand. Und hier beginnt die Geschichte von moovin, denn im März 2015 dachten die Gründer einen Schritt voraus, um die Probleme von Vermieter:innen und Mieter:innen zu lösen.


Hybridmakler moovin entlastet Vermieter:innen


moovin bietet alle Vermietungsleistungen aus einer Hand. Vom Foto-Service bis zum Mietervorschlag kümmert sich der Hybridmakler um den gesamten Prozess. Dabei hat der/die Auftraggeber:in eine/n Ansprechpartner:in für alle Belange rund um die Vermietung, sodass der Prozess effizienter und schneller vonstatten geht. Durch Digitalisierung werden einzelne Schritte automatisiert, Transparenz geschaffen und mehr Reichweite für die Wohnungsinserate generiert. Mit den Vor-Ort-Services sorgt moovin für die Durchführung deutschlandweiter Wohnungsbesichtigungen sowie einen professionellen Foto-Service für die optimale Darstellung der Objekte auf den Immobilienportalen. Während Eigentümer:innen für klassische Immobilienmakler:innen eine gängige Provision von zwei Nettokaltmieten zahlen müssen, kann moovin seinen Service für eine Nettokaltmiete anbieten - dank optimierter Prozesse und Digitalisierung.


Bestellerprinzip beim Verkauf


Das Bestellerprinzip beim Verkauf unterscheidet sich von dem bei der Vermietung. Denn es besagt nicht, dass die Person, die den/die Makler:in bestellt, auch zahlen muss, sondern dass die Maklerprovision zwischen Verkäufer:innen und Käufer:innen der Immobilie geteilt wird. Genauer gesagt heißt das Bestellerprinzip beim Verkauf “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”. Es findet also eine 50/50 Aufteilung der Maklerprovision statt. Was gibt es noch zu beachten?


  • Die besagte Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die allerdings auch vermietet sein dürfen. Für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke die noch unbebaut sind, gilt das Bestellerprinzip für den Verkauf nicht.

  • Darüber hinaus sind Immobilienkäufe von Unternehmen auch nicht vom Bestellerprinzip betroffen.

  • Immobilienmakler:innen dürfen laut Gesetz nicht provisionsfrei für Verkäufer:innen tätig sein. Es ist also geregelt, dass der/die Immobilienkäufer:in nicht die gesamte Maklerprovision übernehmen darf. Sie wird gerecht aufgeteilt.


Trotz Bestellerprinzip Immobilienmakler:innen engagieren?


Natürlich stellen sich Eigentümer:innen nun die Frage, ob es sich für sie lohnt, eine/n Makler:in für den Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie zu engagieren. Unsere Antwort lautet: Ja, es lohnt sich. Immobilienmakler:innen besitzen wertvolle Informationen über Immobilien, aber vor allem kennen sie den Markt. Eigentümer:innen, die unerfahren im Verkauf oder der Vermietung von Immobilien sind, arbeiten längst nicht so effizient und zielführend, wie erfahrene Immobilienmakler:innen. Zudem steckt ein enormer administrativer Aufwand in der Immobilienvermittlung, wie beispielsweise die optimalen Käufer:innen oder Mieter:innen zu finden, Besichtigungen durchführen, Dokumente zu managen oder den optimalen Kauf- oder Mietpreis zu bestimmen.


Vermietungsleistungen von moovin. Der gesamte Prozess aus einer Hand.

moovin übernimmt den gesamten Vermietungsprozess für eine Nettokaltmiete. Hier erfahren Sie mehr über unsere hybriden Vermietungsleistungen.

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