Das Deutsche Institut für Bautechnik (kurz DIBt) ist eine wichtige Institution in Deutschland, die für die Regulierung und Überwachung des Baugewerbes zuständig ist. Seit ihrer Gründung 1968 hat die staatliche Behörde, die zum jetzigen Zeitpunkt etwa 220 Mitarbeiter beschäftigt, ihren Sitz in Berlin. Das DIBt ist eine technische Behörde und zugleich Dienstleister für die Bauwirtschaft. Mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen kommt das Institut im Auftrag der Länder und des Bundes zahlreichen öffentlichen Aufgaben im Bereich der Bautechnik nach; sowohl im Bezug auf die Sicherheit von Bauwerken als auch im Bereich der Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten. Ziel ist hierbei stets der Schutz von Mensch und Umwelt.
Die Aufgabenfelder des DIBts:
Das DIBt ist in fünf Fachabteilungen gegliedert, die jeweils verschiedene Aufgabenfelder bedienen und kontrollieren. Neben der Präsidialabteilung und der Abteilung für Zentrale Angelegenheiten, die vor allem für die interne Organisation sowie für internationale Beziehungen und Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, koordinieren die Abteilungen I bis III (Konstruktiver Ingenieurbau; Gesundheits- und Umweltschutz, GEG-Registrierstelle & Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung) die bautechnischen Schwerpunkte Standsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung. In die Zuständigkeiten der Abteilungen fallen unter anderem:
1. Die Überwachung von Baumaterialien und Bauteilen: Das Institut prüft und zertifiziert Baumaterialien und Bauteile, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften und Standards entsprechen und somit sicher und zuverlässig sind. Dies umfasst auch die Überprüfung von Baustoffen auf ihre Feuerbeständigkeit und Schallschutz.
2. Die Festlegung von Regeln und Vorschriften für das Baugewerbe: Diese Regeln und Vorschriften stellen sicher, dass die zu tätigenden Baumaßnahmen den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und die Bauausführung sicher und nachhaltig ist. Dies umfasst auch Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit von Gebäuden. Alle Bauvorschriften werden im Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) festgesetzt und veröffentlicht.
3. Die Marktüberwachung: Im Bereich der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten unterstützt das Institut die Landesbehörden und übernimmt zentrale und koordinierende Aufgaben.
Eine der wichtigsten Aufgaben des DIBt aber ist die Vergabe von Registriernummern für Energieausweise sowie die Kontrollfunktion über den Besitz der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise. Seit 2007 verpflichtend für alle Gebäudeinhaber, ist der Besitz eines Energieausweises beim Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden für Inhaber zwingend erforderlich und wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die Registrierung eines jeweiligen Ausweises erfolgt automatisch durch den Energieberater. Sobald der beauftragte Energieberater die Erstellung des Ausweises abgeschlossen hat, wird durch diesen auch eine Registriernummer beim DIBt beantragt. Diese Registriernummer muss auf dem Energieausweis angegeben werden und zeigt an, dass der Ausweis von einem qualifizierten und zertifizierten Energieberater erstellt wurde. Zudem kann durch die Vergabe von Registriernummern eine stichprobenartige Kontrolle über den Besitz der Energieausweise durch das Institut gewährleistet werden. Dies erfolgt in drei Kontrollstufen.
Die erste Kontrollstufe nach § 99 Abs. 4 Ziffer 1 GEG wird elektronisch vom DIBt durchgeführt. Hierbei werden mittels eines Generators einzelne Nummern aus dem Register gezogen und für eine Probe ausgewählt. Der zertifizierte Ersteller der ausgewählten Energieausweise wird via Mail benachrichtigt, die Generierung und der Upload der Kontrolldatei erfolgt in der Regel automatisch über die Berechnungssoftware.
In seltenen Fällen durchläuft ein Ausweis auch die weiteren Kontrollstufen nach § 99 Abs. 4 Ziffer 2 und 3 GEG. Diese Kontrollen werden allerdings nicht vom DIBt durchgeführt. Sie fallen in das Aufgabengebiet der jeweils zuständigen Landesbehörden. Möglicherweise werden innerhalb dieser Stufen weitere Unterlagen vom zuständigen Energieberater des Energieausweises angefordert.
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