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AutorenbildLisa-Marie Robin

Neues Gesetz für Energieausweise: Das ändert sich ab November 2020

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Neben unserer neuen Video-Reihe “Energietisch” , die wertvolle Informationen rund um Energieausweise für Immobilien bereitstellt, finden auch gesetzliche Neuerungen zum Thema Energieausweis statt: Ab dem 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das neue Gesetz wurde verabschiedet, um der Erreichung der Klimaschutzziele näherzukommen. So sind erneuerbare Energien und die Energieeffizienz wichtige Aspekte der neuen Regelungen, die mit anderen Verordnungen kombiniert werden. Auch Makler haben einiges zu beachten.

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Als PropTech ist uns bewusst, dass es jede Menge zu beachten gibt wenn es um die Vermietung von Wohngebäuden geht. Schnelles Ermitteln von langfristigen und bonitätsstarken Mietverhältnissen ist ein Kriterium, auf das wir uns spezialisiert haben. Um rechtlich abgesichert zu sein, gehört die Erstellung eines passenden Energieausweises auch zu einem Vertragsabschluss dazu. Dieser muss nämlich zum Beispiel an zukünftige Mieter herangetragen werden. Mit diesem transparenten Nachweis der Energiekosten wird zudem von vornherein ein vertrauensvolles Mietverhältnis geschaffen.


Welchen Energieausweis benötige ich?


Wer einen Energieausweis bestellen möchte, sollte zunächst beachten, dass es unterschiedliche Energieausweise gibt. Je nach dem jeweiligen Anforderungsprofil der Immobilie, muss entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden. Dabei kommt es hauptsächlich auf das Baujahr der Immobilie, die Anzahl der Einheiten und die Beschaffenheit des Objektes an. moovin erstellt Verbrauchsausweise sowie Bedarfsausweise und berät Sie ausführlich dazu. Der Unterschied zwischen den Energieausweisen wird von unserem Energieberater in unserem neuesten Youtube-Video einleuchtend erklärt .


Das ändert sich für Makler


Ab dem 1. November 2020 hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) seine Gültigkeit und unter anderem auch Auswirkungen auf Makler. Bisher waren Vermieter und Verkäufer dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen, um ihn anschließend bei Vertragsabschluss auszuhändigen. Nun sind auch Makler in der Pflicht den Energieausweis bereitzustellen. Heißt, bei einem Immobilieninserat müssen sie alle Informationen offenlegen und die Pflichtangaben beachten.


Weitere Erneuerungen mit dem GEG


Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem Jahr 2026 keine Ölheizungen mehr eingesetzt werden dürfen. Einige Ausnahmen gibt es allerdings. Auch bei der Energieberatung gibt es Neuerungen. So wird diese gesetzlich vorgeschrieben, im Falle eines Eigenheim Kaufes (Ein- oder Zweifamilienhäuser). Außerdem kann eine Sanierung auch nur dann umgesetzt werden, wenn vorher ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater stattgefunden hat.

Hinzu kommt, dass die Erstellung eines Energieausweises reichhaltiger wird, da unter anderem Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen ergänzt werden müssen sowie Informationen zu Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus verankert das neue GEG einen Quartiersansatz der vorschreibt, dass energetisch sehr hochwertige Immobilien andere, die mit einer schlechten Energiebilanz versehen sind, ausgleichen können.


Eine kostenlose Energieberatung und weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet die Energieberatung von moovin. Unser Energieberater Jonas Fechner beantwortet gerne Ihre Fragen und begleitet Sie von der Auswahl bis hin zur Erstellung Ihres rechtskonformen und aussagekräftigen Energieausweises bei sämtlichen Teilschritten. Weitere Informationen erhalten Sie unter 040-22 61 630-71 oder auf unserer Website.

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