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Staatliche Unterstützung bei Bau und Sanierung : Die KfW und ihre Förderprogramme

Ob Nachrichten, Wirtschaftsmagazine oder Plakat-Anzeigen: Von der KfW-Bank sowie der KfW-Förderung haben wohl die meisten schon einmal etwas gehört. Und das nicht ohne Grund: Seit ihrer Gründung 1948 spielt die Kreditanstalt für Wiederaufbau - wie das Institut mit vollem Namen heißt - eine wichtige Rolle bei der Zukunftsentwicklung des deutschen Staates. Ehemals mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren, setzt das Institut heutzutage im Auftrag des Bundes und der Länder nicht nur inländische Projekte um, sondern unterstützt auch auf dem globalen Mark mit Entwicklungs-Förderungen, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern sollen - allein 2021 hat sie dafür ein Fördervolumen von 107 Mrd. € zur Verfügung gestellt.


Vor Ort und global: Die KfW-Bank und ihre Wirkungsfelder


Die KfW-Bank, die ihren Sitz in Frankfurt am Main innehat, besitzt keine Filialen und verfügt nicht über Kundeneinlagen. Sie refinanziert ihr Fördergeschäft fast vollständig über die internationalen Kapitalmärkte. Das Kapital der KfW wird zu vier Fünfteln von der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Fünftel von den Bundesländern gehalten. Für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW haftet die Bundesrepublik; dies ist in § 1a des KfW-Gesetzes verankert.


Priorität haben innerhalb der Fördermaßnahmen vor allem Projekte mit großer Zukunftsrelevanz: So wundert es nicht, dass alleine 33 % des Fördervolumens von 2021 in Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz flossen.

Vor allem im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen spielt die Bank mit einem breiten Spektrum an Förderungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. Die Förderzwecke dieser Programme liegen neben der Schaffung von Wohneigentum durch Wohneigentumsprogramme insbesondere bei Themen im Sektor der Energiewende: die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen.


Fördern statt fordern: Die Förderprogramme


Zur Veranschaulichung zwei der bekanntesten Förderprogramme als Beispiel:


1. Das Förderprogramm zum energieeffizienten Bauen:

Innerhalb dieses Förderprogramms wird der Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses durch ein Darlehen mit attraktivem Zinssatz und Tilgungszuschuss von der KfW gefördert. Effizienzhäuser bezeichnen Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ende letzten Jahres fand dieses Programm für Interessenten allerdings sein vorzeitiges Ende; alle Mittel waren ausgeschöpft. Für 2023 plant die Bundesregierung ein neues Programm, das "Klimafreundliche Bauen". Genauere Details dazu sind allerdings noch nicht bekannt.


2. Das Förderprogramm zum energieeffizienten Sanieren:

Weiterhin existent ist das zweite bekannte Programm, das des energieeffizienten Sanierens: Hier bekommen Eigentümer von Wohngebäuden von der Bank Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die Durchführung von energetischen Sanierungen. Das Programm umfasst Maßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage, die Dämmung von Wänden und Dach, sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen. Seit März 2013 fördert die KfW zudem die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden ( wie z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpenheizungen).

Von den Fördermitteln der KfW können sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzer profitieren. Bewerben kann sich jeder online über jeweilige Formulare auf der Homepage der KfW-Bank. Eines gilt es allerdings zu beachten: Energieeffizientes Bauen und Sanieren erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Für die Umsetzung der Bauvorhaben muss nach den Statuten der KfW stets ein Energie­effizienz-Experte dem jeweiligen Bauherrn zur Seite stehen. Der Energieberater ermittelt nicht nur durch Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise den Status quo des Gebäudes, er stellt durch fachliche Beratung auch sicher, dass die geförderten Maßnahmen der KfW zum gewünschten Ergebnis führen.


Good to know: Auch bei dieser fachlichen Bau­be­gleitung über­nimmt die KfW grundsätzlich 50 % der Kosten.


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