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Was ändert sich ab Mai 2021 für Energieausweise?

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Ab dem 1. Mai 2021 treten neue Regeln für Energieausweise in Kraft. Diese betreffen Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden. Konkret beinhaltet die Änderung, dass zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung eines Wohngebäudes festgelegt werden müssen - wie die Höhe der Treibhausgas-Emissionen. Welche Energieausweise genau von dieser Änderung betroffen sind, erfahren Sie hier.


Was ist ein Energieausweis?


Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie anzeigt. Das Dokument ist vonnöten, wenn man beispielsweise ein Haus baut, aber auch sanieren will. Ebenfalls, wenn eine Person eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, kommt der Energieausweis ins Spiel und gibt Informationen über die energetische Effizienz des begehrten Gebäudes.


Was gibt ein Energieausweis an?


Der Ausweis gibt an, welchen Heizstoff (Strom, Gas, Holzpellets) man einsetzt und wie genau die Energiekennwerte des Gebäudes lauten. Diese Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Enthalten ist hier der Verbrauch für Heizung und Warmwasser.


Was ist neu beim Energieausweis?


Ab Mai 2021 ändert sich für den Energieausweis, dass auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen festgehalten werden muss. Betroffen sind hier alle neu auszustellenden Energieausweise. Das Dokument soll somit eine noch aussagekräftigere Energieeffizienz von Wohngebäuden angeben. Der CO2-Fußabdruck wird aus dem Primäreigenbedarf oder - verbrauch der Immobilie berechnet. Ab Mai 2021 muss sich der Energieberater ein Bild vom Ist-Zustand des Gebäudes machen um bessere Vorschläge zu energetischen Sanierungsmaßnahmen machen zu können. Hierzu müssen Pflichtbilder vorgelegt werden.


Was bleibt bestehen beim Energieausweis?


Es wird weiterhin die beiden Varianten des Energieausweises “Verbrauchsausweis” und “Bedarfsausweis” geben. Diese Ausweise sind zehn Jahre geltend und führen zu zwei verschiedenen Bewertungen des Energiezustandes einer Immobilie.


Was ist neu für Immobilienmakler:innen?


Auch Immobilienmakler:innen oder Dienstleister für die Vermittlung von Immobilien werden ab Mai 2021 in die Pflicht gezogen bei der Vermietung von Wohngebäuden, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. In Immobilienanzeigen bzw. kostenpflichtigen Online-Inseraten bleiben die Pflichtangaben zum Baujahr, Energieträger für Heizung, der Energie-Effizienzklasse, dem Energie-Endbedarf, Energie-Endverbrauch und der Art des Energieausweises bestehen. Zudem muss Miet- oder Kaufinteressent:innen der Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin gezeigt werden und nicht erst beim Unterschreiben des Mietvertrags oder bei der Vertragsverhandlung des Kaufpreises.


Energieausweis bequem online bestellen


Sie können Ihren Energieausweis bequem online unter moovin.de/energieausweis bestellen. Eine kostenlose Energieberatung und weitere Informationen zu den neuen Regelungen sowie zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet die Energieberatung von moovin. Unser Energieberater Jonas Fechner beantwortet gerne Ihre Fragen und begleitet Sie von der Auswahl bis hin zur Erstellung Ihres rechtskonformen und aussagekräftigen Energieausweises bei sämtlichen Teilschritten. Weitere Informationen erhalten Sie unter 040-22 61 630-71 oder auf unserer Website.

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